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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Vertragsabschlüsse der Enmobar Mühendislik , Türkei mit ihren Kunden als Verkäufer. Wir behalten uns das Recht vor, die Geschäftsbedingungen von Zeit zu Zeit ohne Vorankündigung zu ändern. 

I. Zustandekommen des Vertrages - Angebot und Vertragsabschluss

Der Verkäufer erbringt ihre Lieferungen und Leistungen auf der Grundlage dieses Vertrages. Verträge und Bestellungen werden auf der Grundlage der nachfolgenden Bedingungen angenommen und ausgeführt. Der Käufer erkennt diese mit der Auftragserteilung an. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers finden keine Anwendung, auch wenn der Käufer auf solche verweist. Die Angebote des Verkäufers sind unverbindlich und freibleibend. Bestellungen werden freibleibend angenommen. Der Vertrag mit dem Käufer kommt erst mit dem Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung des Verkäufers oder dem Versand der Ware oder der Vereinbarung eines Leistungstermins zustande.

II. Preise

  1. Die in unseren Angeboten enthaltenen Preise sind freibleibend. Sie verstehen sich ab Werk, ausschließlich Verpackung, Rollgeld, Porto, Fracht- und Wertversicherung. Die Verpackung berechnen wir zum Selbstkostenpreis. Kostenvoranschläge für Sonderanfertigungen, Reparaturen und Instandsetzungen können wir lediglich unverbindlich abgeben. Übersteigt der voraussichtliche tatsächliche Aufwand die im Kostenvoranschlag genannten Beträge, werden wir dem Auftraggeber unverzüglich Anzeige erstatten und dessen weitere Entschließung einholen.

 

  1. Die Preise basieren auf den Währungs-, Kurs- und Einkaufsbedingungen und den am Tag der Bestätigung gültigen behördlichen Vorschriften. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Preise anzupassen, wenn sich diese Bedingungen zwischen dem Datum der Bestätigung und dem Datum der Lieferung geändert haben. Die Preise unterliegen einer Toleranz von +/- 2%. Konstruktionsänderungen, die eine Erweiterung der Standardausstattung bedeuten, berechtigen den Verkäufer zu einer entsprechenden Preiserhöhung.

 

  1. Preisanpassungen werden dem Käufer schriftlich mitgeteilt und berechtigen den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag.

III.  Lieferung und Versand

  1. Der Verkäufer sorgt nach bestem Wissen und pflichtgemäßem Ermessen, jedoch ohne jegliche Verantwortung, für die Verpackung und Behandlung des Kaufgegenstandes, sofern keine besonderen Weisungen des Käufers vorliegen.

  2. Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Käufers, auch wenn frachtfreie Hauszustellung vereinbart ist. Angelieferte Sendungen sind vom Käufer sofort nach Erhalt auf Vollständigkeit und eventuelle Beschädigungen zu überprüfen. Beanstandungen wegen Verspätung, Beschädigung oder Verlust sind unverzüglich dem Spediteur oder Paketdienstleister bzw. dem Transportunternehmen und dem Verkäufer zu melden.

  3. Liefertermine sind freibleibend, sofern sie nicht schriftlich bestätigt sind. Auch bestätigte Liefertermine verschieben sich entsprechend, wenn Hindernisse auftreten, die der Verkäufer trotz gebotener Sorgfalt nicht abwenden kann.

  4. Werden Lieferungen infolge von Ereignissen oder Umständen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, auf absehbare Zeit unmöglich, ist der Verkäufer berechtigt, ohne Schadenersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten.

  5. Von dem Verkäufer nicht zu vertretende Lieferverzögerungen, insbesondere Pandemien und höhere Gewalt, berechtigen den Käufer weder zur Annullierung des Auftrages oder zur Ablehnung der Lieferung noch zum Ersatz eines direkten oder indirekten Verzugsschadens. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Kaufgegenstand das Werk des Verkäufers oder das Herstellerwerk verlassen hat oder dem Besteller die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist, ausgenommen bei Werksschließungen aufgrund behördlich angeordneter Quarantänemaßnahmen.

  6. Nach Kontrolle des Warenbestandes wird ein ungefährer Liefertermin zwischen den Parteien vereinbart. Sollte es zu Verzögerungen kommen wird dies mitgeteilt werden.

  7. Der Verkäufer liefert den Vertragsgegenstand gegen Auslage der Versandkosten. Die Versandkosten werden dem Käufer bei Auftragsbestätigung mitgeteilt.

  8. Sonderleistungen, die im Rahmen der Vorinstallationspflicht festgestellt werden (z.B. Fixterminlieferungen oder die Bereitstellung besonderer Transportmittel) können kostenpflichtig sein. Dies wird dem Kunden gesondert mitgeteilt. Hierunter können insbesondere Kranwagen bzw. bauliche Änderungen oder das Zerlegen der Geräte fallen.

  9. Alle benötigten Versorgungsanschlüsse müssen vom Auftraggeber vorbereitete sein. Einzelheiten werden im Rahmen der Vorinstallationspflicht festgelegt.

  10. Technische Weiterentwicklungen der Geräte sind dem Verkäufer vorbehalten.

  11. Beim Kauf von Geräten ist der Käufer verpflichtet, auf eigene Kosten rechtzeitig für die Bereitstellung der für die Aufstellung der Maschinen erforderlichen Anlagen und Räume zu sorgen. Er hat die erforderlichen Hilfskräfte und Geräte zu stellen. Wartezeiten und Mehrkosten der Montage wegen unzureichender Vorbereitung gehen zu Lasten des Bestellers. Sind technische Hilfsmittel (z.B. Gabelstapler, Kran) erforderlich, um die Maschinen an den Standort des Auftraggebers zu bringen, so gehen diese Mehrkosten zu Lasten des Auftraggebers. Der Verkäufer stellt die Monteure zu den vereinbarten Konditionen (ohne Hilfskräfte).

IV. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen werden am Tag der Lieferungen bzw. der Bereitstellung des Vertragsgegenstandes ausgestellt. Die Fälligkeit richtet sich nach einem eventuellen Zahlungsplan und den auf der Rechnung erteilten Hinweisen.

V. Zahlungsverzug

Im Falle des Verzuges des Kunden gelten die gesetzlichen Bestimmungen gem. Turkisch Bürgerliche Gesetzs und insbesondere die Zahlungen von Verzugszinsen in der jeweils geltenden Höhe (zurzeit 5 % über dem Basiszinssatz bei Verbrauchern und 9 % über dem Basiszinssatz bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist.)

VI. Eigentumsvorbehalt

  1. Der Vertragsgegenstand bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises im Eigentum des Verkäufers.

 

  1. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme des Vertragsgegenstandes liegt, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden, kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dies wird ausdrücklich schriftlich erklärt.

 

  1. In der Pfändung des Vertragsgegenstandes liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit Klage gemäß erheben werden kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall.

 

VII. Weiterverkauf

Der Kunde kann den Weiterverkauf der Ware erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung und Beendigung jeglichen Zahlungsverzugs tätigen. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung berechtigt den Verkäufer zum sofortigen Rücktritt von diesem Vertrag und Geltendmachung von Schadensersatz (inkl. entgangenem Gewinn).

VIII. Mängelanzeige

  1. Der Käufer ist verpflichtet, die Sache unverzüglich nach der Lieferung bzw. die erbrachte Leistung unverzüglich nach der Fertigstellung zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, diesen dem Verkäufer unverzüglich schriftlich, das heißt binnen 7 Tagen, und detailliert anzuzeigen. Andernfalls gilt die Sache oder Leistung als genehmigt und der Auftraggeber ist von jeder Beanstandung ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Mängel, die bei einer ordnungsgemäßen und fachgerechten Prüfung nicht erkennbar waren. Sind Abnahmeprüfungen vorgesehen und werden diese aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, nicht innerhalb einer angemessenen Frist durchgeführt, so gelten die durch diese Prüfungen festzustellenden Eigenschaften als vorhanden.

 

  1. Beanstandungen irgendwelcher Art berechtigen den Kunden nicht, die Annahme der Lieferung oder Leistung zu verweigern.

IX. Gewährleistung und Gefahrenübergang

  1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate nach Inbetriebnahme, höchstens jedoch 18 Monate nach Versand. Diese Frist kann um weitere 12 Monate verlängert werden, wenn zwischen den Parteien dieses Vertrages eine weitere Vereinbarung in Schriftform getroffen wird. Mündliche Abreden sind unwirksam.

  2. Die Gewährleistung gilt nicht auf Glas- und Verschleißteile und jene Schäden, welche durch unsachgemäße Behandlung und Bedienung der Geräte entstehen.

  3. Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit der Absendung der Ware auf den Käufer über. Verzögert sich der Versand auf Veranlassung des Käufers oder aus anderen Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr im ursprünglich für den Versand vorgesehenen Zeitpunkt über.

X. Haftungsbeschränkung

Schadenersatzansprüche gegen den Verkäufer und ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen, insbesondere aus Unmöglichkeit der Leistung, Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln vorliegt. Vorbehalten bleiben die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftpflichtgesetzes. Für Folgeschäden, die sich aus dem Gebrauch der Produkte ergeben, wird keine Haftung übernommen.

 

 

XI. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Turkey.
Soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorschreibt, ist für alle gegenseitigen Ansprüche Erfüllungsort und Gerichtsstand Turkey.

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